Wer als Geschäftsführer einen nicht vollständig kompetenten oder befangenen Berater heranzieht, kann sich auf dessen Ratschläge nicht ausreden, sondern haftet: so urteilen die Höchstgerichte.
Wann Manager (nicht) haften, analysieren Petra Laback und Wolfgang Kapek, Partner bei TaylorWessing e|n|w|c in Wien, in der aktuellen Ausgabe von Recht.Extrajournal.Net Dossier.