Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSDB-G) hat bislang einige Novellierungen erfahren. Wichtigste Neuerung der Novelle 2015 war, dass nicht nur der Grundlohn, sondern nunmehr auch die meisten Entgeltbestandteile bei der Prüfung der Unterentlohnung herangezogen werden. Ziel der Bestimmungen ist zwar die Bekämpfung der Unterentlohnung durch ausländische Arbeitgeber, die in Österreich tätig werden und die Sicherung eines fairen Wettbewerbs. Betroffen ist aber auch eine Vielzahl von inländische Unternehmen, weshalb hier die möglichen Haftungsfolgen kurz dargestellt werden sollen.