Petra Laback – Die Presse, Rechtspanorama: Marathon: Selbstüberschätzung kann den Lohn kosten.
11.04.2016
Hat ein Dienstnehmer grob fahrlässig verschuldet, dass er heute nicht zur Arbeit kommen konnte, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Die Beweislast liegt aber beim Chef.